Bei Fragen wenden Sie sich bitte an zertifizierung@demeter.de
Grünkomposte aus betriebsfremdem Material können nur eingesetzt werden, wenn deren Unbedenklichkeit in Bezug auf Rückstände garantiert ist.
Die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) führt ein Verzeichnis von Kompostanlagen, die der RAL-Gütesicherung Kompost unterliegen und Komposte (Chargen) anbieten, die den Anforderungen von Demeter entsprechen. Das Verzeichnis wird von der BGK aktualisiert und kann hier eingesehen werden.
Antrag wird über Organicxlivestock bearbeitet
Zur Prüfung der Vorgaben für Geflügelställe auf Demeter-Betrieben können beim Demeter e.V. in Darmstadt mit Angabe der Geflügelart (Legehenne, Masthähnchen, Gänse, …), Alter und Stallform (mobil, fest mit oder ohne AKB) die jeweilige Berechnungstabelle angefordert werden. Bitte wenden Sie sich an zertifizierung@demeter.de
Die Leitlinie zum Schlachten und Tiertransport wird gerade aktualisiert und demnächst veröffentlicht.
Für Demeter-Betriebe, die Geflügel halten, gilt ab 01.01.2025 die neue Vorgabe, dass Junggeflügel entweder aus Demeter-Herkünften oder aus Herkünften, bei denen nachweislich Futtermittel ohne konventionelle Anteile (bezogen auf die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe) eingesetzt wurden, stammt.
Für Junggeflügel, das mit konventionellen Anteilen gefüttert wurde (bezogen auf die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe) ist eine Ausnahmegenehmigung vor der Bestellung einzuholen.
Diese Ausnahmegenehmigung kann auf der Seite www.organicXlivestock.de beantragt werden.
Für Puten, Wassergeflügel und Masthähnchen sind derzeit keine 100 % biogefütterten Jungtiere erhältlich, sie sind, wie Bestände unter 350 Tiere und Rassegeflügel, vom Meldeverfahren daher ausgenommen.
Für Bestellungen, die vor dem 01.01.2025 vorgenommen wurden, gilt das alte Meldungsverfahren, das hier abgebildet wird.
Die Datei immer als xls-Tabelle verwenden, nur dann werden die hinterlegten Formeln angewendet. Im Vorfeld vorgenommene Komprimierungen bitte zuerst rückgängig machen.
In der xls-Datei als erstes in das Feld der Tierart klicken. Daraufhin erscheint darunter die Auswahlmöglichkeit der angelegten Geflügelarten und der jeweiligen Haltungsform. Die benötigte Tabelle auswählen, und auf das Feld Start klicken – alle zu berechnenden Zeilen passen sich an, alle evtl. vorherigen Einträge werden gelöscht. Es erscheinen je nach Tierart und Haltungsform immer nur die benötigten Zeilen.
Zu Beginn der Eingaben immer die Anzahl der Tiere oben, mittig eingeben. Beim Berechnen von Ställen mit Masttieren muss immer auch das Durchschnittsgewicht pro Tier angegeben werden. Es wird in einem Teil der Zeilen als Berechnungsbezug verwendet.
Die Felder, in die Einträge vorgenommen werden können/müssen sind grün hinterlegt. Die blau hinterlegte Spalte zeigt das jeweilige Ergebnis der Eingaben an. In der weißen Spalte wird die mögliche Anzahl der Tiere für dieses Ergebnis angegeben. In der Spalte danach die zur Berechnung verwendeten Einheiten. Sodann eine Spalte mit Kommentaren zum Verständnis der Richtlinie.
Fragen und Anmerkungen gerne an die Abteilung Qualität im Demeter e.V.
Inhaltlich zur Geflügel-Richtlinie an Jörg Hütter, Tel. +49(0) 6155-8469 505
Zur Anwendung der Berechnungstabelle an Ute Rebensburg, Tel. +49(0) 6155-8469 512