Für Demeter-Betriebe, die Geflügel halten, gilt ab 01.01.2025 die neue Vorgabe, dass Junggeflügel entweder aus Demeter-Herkünften oder aus Herkünften, bei denen nachweislich Futtermittel ohne konventionelle Anteile (bezogen auf die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe) eingesetzt wurden, stammt.
Für Junggeflügel, das mit konventionellen Anteilen gefüttert wurde (bezogen auf die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe) ist eine Ausnahmegenehmigung vor der Bestellung einzuholen.
Diese Ausnahmegenehmigung kann auf der Seite www.organicXlivestock.de beantragt werden.
Für Puten, Wassergeflügel und Masthähnchen sind derzeit keine 100 % biogefütterten Jungtiere erhältlich, sie sind, wie Bestände unter 350 Tiere und Rassegeflügel, vom Meldeverfahren daher ausgenommen.
Für Bestellungen, die vor dem 01.01.2025 vorgenommen wurden, gilt das alte Meldungsverfahren, das hier abgebildet wird.
Die Dokumente (Rechnungen, Lieferscheine) sind im Rahmen der Demeter- und EU-Bio-Kontrolle vorzulegen.
Die Dokumente (Rechnungen, Lieferscheine) sind im Rahmen der Demeter- und EU-Bio-Kontrolle vorzulegen. Der Lieferschein muss eine eindeutige Aussage, bezogen auf die Fütterung ohne konventionelle Anteile, die gemäß Öko-Verordnung[2] zulässig wären, enthalten, z.B.: „Gefüttert ohne konventionelle Anteile landwirtschaftlichen Ursprungs“ (umgangssprachlich wird dies als 100 % Biofütterung bezeichnet).
Gemäß allgemeinem Demeter-Regime sind bei entsprechender Verfügbarkeit Verbandsbio-Junghennen EU-Bio-Junghennen vorzuziehen.
Sind Junghennen gemäß den beiden oben genannten Bestellmöglichkeiten 1. und 2. nicht verfügbar, muss 6 Monate vor dem Datum der Lieferung ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim Demeter e. V. zum Zukauf von Verbands- oder EU-Bio-Junghennen gestellt werden, die mit konventionellen Anteilen gefüttert wurden. Ein Vordruck findet sich unter Ausnahmegenehmigung
Ist der gesamte Demeter-Legehennenbestand kleiner oder gleich 350 Tiere, so gelten keine spezifischen Demeter-Zukaufregeln. Es gelten auch keine Demeter-Zukaufregeln für Rassegflügel der Art gallus gallus. Selbstverständlich sind die Zukaufregeln der Öko-Verordnung zu beachten.
In den klassischen Genetiken sind diese Tiere nicht als Demeter-Tiere und auch nicht mit 100 % Biofütterung in größerem Maßstab verfügbar. Es gelten daher keine spezifischen Demeter-Zukaufregeln.
Es gibt ein kleines Angebot an Demeter-Puten alternativer Genetiken, so z.B. bei heide-gefluegel.de.
Bruteier müssen von ökologisch gehaltenen Elterntieren abstammen und Eintagsküken (< 3. Lebenstag) müssen von Bio-Bruteiern stammen. Bei Nichtverfügbarkeit ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß EU-Öko-Verordnung einzuholen.
Die Meldepflicht besteht nicht:
Die Lenkungsabgabe wird um die Hälfte reduziert, wenn es sich um 100% biogefütterte Junghennen handelt. Bitte lassen Sie in diesem Fall das Formular zum Fütterungsstatus von Junghennen von Ihrem Geflügelzüchter ausfüllen und laden es anschließend hoch (im Abschnitt "Fütterungsstatus" dieses Fragebogens unter Option 1).