Die Meldepflicht besteht nicht:
Die Lenkungsabgabe wird um die Hälfte reduziert, wenn es sich um 100% biogefütterte Junghennen handelt. Bitte lassen Sie in diesem Fall das Formular zum Fütterungsstatus von Junghennen von Ihrem Geflügelzüchter ausfüllen und laden es anschließend hoch (im Abschnitt "Fütterungsstatus" dieses Fragebogens unter Option 1).