Bereits seit den 1980er Jahren versprechen sich Konzerne große Gewinne durch die Möglichkeit, gentechnische Verfahren und damit indirekt auch die damit gewonnenen Pflanzen patentieren zu können. Nachdem die „alte“ Gentechnik in der EU kein Verkaufsschlager wurde, werden nun neue gentechnische Verfahren eingesetzt. Das Versprechen: Sie sollen präziser sein und der Landwirtschaft helfen, Herausforderungen wie den Klimawandel zu meistern.
Auch die neuen Gentechniken greifen aber direkt im Genom ein und haben Nebeneffekte, die nicht abzuschätzen sind. Um Umwelt und Gesundheit zu schützen, und um Bäuerinnen und Bauern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern die Wahlfreiheit zu lassen, müssen die neuen Methoden zur Genveränderung weiter durch das Gentechnikrecht geregelt bleiben. Denn dann müssen zumindest die festgeschriebenen Pflichten zu Risikoprüfung, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Rückholbarkeit auch hier eingehalten werden. Das Gentechnik-Recht der EU beruht auf dem im EU-Vertrag festgeschriebenen Vorsorgeprinzip: Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit müssen mögliche Risiken durch die Verwendung von Gentechnik bei Tieren und Pflanzen streng kontrolliert werden. Zudem soll es Wahlfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger sicherstellen. Dies wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2018 bestätigt. Auch die Europäische Lebensmittelbehörde bestätigt, dass auch dann eine eingehende Risikobewertung durchgeführt werden muss, wenn keine zusätzlichen Gene eingefügt werden. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) betont, dass auch kleinste Abweichungen im Genom gravierende Auswirkungen haben können: „Auch einzelne Deletionen oder Insertionen, also das Einfügen oder Entfernen einzelner Buchstaben der DNA, können Organismen stark ändern.“
Die EU-Kommission hat im April 2021 mit einem Bericht einen Prozess zur Revision der EU-Gentechnikgesetzgebung begonnen - einen Gesetzesvorschlag plant sie im Juni 2024 vorzulegen. Dann folgt das EU-Gesetzgebungsverfahren. Auf der offiziellen Webseite der EU-Kommission kann anhand einer Roadmap nachverfolgt werden, wie weit der Prozess fortgeschritten ist.
Demeter hat sich dazu gemeinsam mit 94 anderen Verbänden klar positioniert.
Die Gentechnik befördert den agrarindustriellen Ansatz, es wird nicht daran gearbeitet, das System zu verbessern – sondern es werden einseitig Pflanzen gentechnisch für bestimmte Eigenschaften „optimiert“, oftmals so, dass sie zusammen mit bestimmten Pestiziden (z.B. die Roundup-Ready-Pflanzen) besser funktionieren. Aber brauchen wir die Gentechnik, um nicht verhungern zu müssen? Wir sagen: Nein. Denn für die Welternährung gibt es keine Patentrezepte.
Was es aber gibt, ist eine Vielzahl von Ansätzen für alternative Landwirtschafts- und Ernährungssysteme weltweit. Diese machen Mut, dass die dringend erforderliche Agrarwende gelingen kann. Menschen weltweit setzen sich für eine selbstbestimmte Erzeugung und Nutzung von Saatgut und Nahrungsmitteln, ihre Saatgut- und Ernährungssouveränität, ein. Sie leisten einen Beitrag zu vielfältigen, standortangepassten und krisenrobusten Anbausystemen und Sorten, die ohne Pestizide auskommen und eine klima- und ressourcenschonende Landwirtschaft ermöglichen.
Innovationen gibt es gerade auch im Bio-Bereich – Demeter war der erste Verband, der Richtlinien für eine biologisch-dynamische Pflanzenzüchtung erstellt hat. Der weltweite Dachverband der ökologischen Lebensmittelwirtschaft IFOAM Organics International hat Richtlinien für die Pflanzenzüchtung in seinen Standard aufgenommen und eine Seed Platform gegründet. Mit dem EU-Forschungsprojekt ist die Züchtungsforschung nach ökologischem Standard auch in der „offiziellen“ Forschungslandschaft angekommen.
Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema neue Gentechnik sowie zu Alternativen Züchtung- und Forschungsprojekte für eine andere Landwirtschaft.
Schreiben Sie eine Postkarte an Bundeskanzler Olaf Scholz: Wir kennen den Unterschied!