Volksabstimmung in der Schweiz
Schweizer entscheiden über Finanzhilfen für Landwirte mit hörnertragenden Tieren
23.05.2016Ob Landwirt*innen, die Kühen und Ziegen ihre Hörner lassen, künftig finanzielle Zuschüsse erhalten, darüber entscheiden die Schweizer in einer Volksabstimmung wie Spiegel Online berichtete. Initiiert hat das Votum der Schweizer Bergbauer Armin Capaul. Er und seine Mitstreiter*innen haben im Rahmen der Interessensgemeinschaft Hornkuh rund 120 000 Unterschriften gesammelt, 100 000 waren erforderlich um die Volksabstimmung durchzusetzen.
Demeter-Landwirt*innen haben die Entscheidung ob Horn oder nicht schon für sich getroffen: Die Hörner bleiben dran. Denn es kann nicht Ziel sein, dass Tiere an Produktionsbedingungen angepasst werden. Die Ställe müssen den Tieren ausreichend Platz für ihre Bedürfnisse bieten. In den Demeter-Richtlinien ist die Enthornung untersagt, genau wie du Zucht auf genetische Hornlosigkeit. Denn die Hörner sehen nicht nur gut aus, sie sind auch ein wichtiges Organ für die Kuh. So spielen Hörner beispielsweise in der Kommunikation der Tiere eine wichtige Rolle. Die schlecht sehenden Kühe können durch die Hörner auf die Körperhaltung und damit auf den Gemütszustand ihrer Artgenossinnen schließen. Mehr Informationen dazu finden Sie beispielsweise in der „Iss was?!“-Publikation der Heinrich-Böll-Stiftung.
cc-by-nd-nc_Heinrich-Böll-Stiftung, Gesine Grotrian, Grafik angepasst
Weitere Informationen zur Volksabstimmung finden Sie beispielsweise in diesem NZZ-Artikel und auf der Webseite der IG Hornkuh.