Verbraucherschutz

Wahlfreiheit für gentechnikfreies Essen erhalten!

Nicht hinter unserem Rücken © Juliane Pieper

Können Verbraucher:innen in Zukunft noch erkennen, ob sie eine gentechnisch veränderte Gurke oder eine herkömmlich gezüchtete kaufen? Wenn es nach dem Willen weniger großer Saatgut- und Agrarchemie-Konzerne geht, würde dies bald unmöglich. Damit Verbraucher:innen auch in Zukunft die Wahl haben, hat Demeter gemeinsam mit einem europaweiten Bündnis eine Petition gestartet und ruft dazu auf, diese zu unterstützen: Fordern Sie mit Ihrer Unterschrift die Verantwortlichen in der Politik auf, sich dafür einzusetzen, dass die EU-Gentechnikgesetzgebung auch zukünftig für die neuen Gentechnikverfahren gilt!

„Gentechnisch verändertes Saatgut muss weiterhin klar gekennzeichnet und rückverfolgbar sein“, fordert Demeter-Vorstand Alexander Gerber. „Denn Bäuerinnen und Bauern müssen wissen, was sie anbauen. Transparenz muss für die ganze Lebensmittelkette gelten – über die verarbeitenden Betriebe beim Einkauf ihrer Rohstoffe bis hin zu den Verbraucher:innen am Ladenregal: Sie alle haben das Recht, zu wissen, was in den Lebensmitteln steckt. Eine Verwässerung der EU-Gesetzgebung wäre ein fataler Rückschritt für die Wahlfreiheit!“

Demeter setzt sich gemeinsam mit einem breiten europaweiten Bündnis dafür ein, dass das EU-Gentechnikrecht mit Vorsorgeprinzip und Kennzeichnungspflicht weiterhin auch für die neuen Gentechnikverfahren gelten. Dieses ruft Bürger:innen dazu auf, die Petition „Nicht hinter unserem Rücken – Kein Freifahrtschein für neue Gentechnik in unserem Essen!“ zu unterzeichnen und damit für ihr Recht auf eine informierte Wahl bei Lebensmitteln einzutreten.

Landwirtschaft findet in offenen (Agrar-)Ökosystemen statt. „Werden Pflanzen oder Tiere freigesetzt, die mit Methoden der neuen Gentechnik wie beispielsweise CRISPS/Cas erzeugt wurden, dann birgt das unabsehbare Risiken für die sensiblen Ökosysteme,“ erklärt Antje Kölling, politische Sprecherin bei Demeter. „Daher fordern wir Landwirtschaftsminister Özdemir auf, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2018 beim Wort zu nehmen und auch neue Gentechnikverfahren im Gentechnikrecht zu belassen. Das Vorsorgeprinzip muss konsequent angewendet werden!“

Die Forderungen der Petition:

  1. Auch neue gentechnisch veränderte Organismen (GVO) müssen so gekennzeichnet werden, dass Verbraucher:innen, Landwirt:innen, Züchtung, Handel und Verarbeitung sie jederzeit erkennen und vermeiden können.
  2. Auch neue GVO müssen weiterhin entsprechend dem EU-Vorsorgeprinzip einer Risikoprüfung und -bewertung unterzogen werden.
  3. Rückverfolgbarkeit und Nachweisverfahren müssen eine Zulassungsvoraussetzung für GVO bleiben, ebenso die Rückholbarkeit. Wer GVO auf den Markt bringt, muss für Risiken und Folgeschäden haften.
  4. EU, Bund und Länder müssen mehr Forschung zu Umwelt-, Biodiversitäts- und Gesundheitsrisiken neuer GVO, zu ihren sozio-ökonomischen Auswirkungen sowie zur Entwicklung genereller Nachweisverfahren fördern.
  5. Um eine vielfältige, klimafreundliche und sozial gerechte ökologische und bäuerliche Landwirtschaft voranzubringen, sollten vor allem Forschung und Weiterentwicklung von bewährten und wirksamen gentechnikfreien agrarökologischen Methoden gefördert werden.

Die Unterschriftensammlung ist abgeschlossen, die Petition wurde an Politiker:innen in Brüssel und Berlin übergeben. 

Übergabe der Petition in Berlin und in Brüssel 

Hintergrund:

Bislang gilt in der EU für die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Landwirtschaft und Lebensmitteln das Vorsorgeprinzip. GVO unterliegen einer Risikoprüfung, Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Monitoring. GVO Saatgut, Futtermittel und Lebensmittel unterliegen zudem der Kennzeichnungspflicht.

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2022