Lohnverarbeitung

Historie

Sowohl die Kontrolle von Lohnverarbeitern als auch die Finanzierung über Gebühren ist keine Erfindung der letzten Jahre. Lohnverarbeitung, unabhängig von Art und Umfang (von Lohnlagerung auf Paletten im Kühlhaus bis hin zur kompletten Verarbeitung ganzer Produkte inkl. Etikettierung), beauftragt durch Mitglieder des Demeter e.V. aus dem Bereich Verarbeitung, wird seit jeher kontrolliert und ist seit 1998 mit einer Pauschale von 300 € belegt. Mit dieser Pauschale werden in erster Linie die Kosten der Kontrolle bezahlt und anteilig der interne bürokratische Aufwand.

Auch die Erfassung der Lohnverarbeitung, die durch landwirtschaftliche und hofverarbeitende Betriebe beauftragt wird und damit die Einbindung in das Kontrollverfahren, findet seit vielen Jahren statt. Hier wurden die dadurch anfallenden Kosten (57 600 € im Jahr 2013, 67 500 € im Jahr 2014) bis ins Jahr 2014 durch den allgemeinen Haushalt des Demeter e.V. getragen.

Da aufgrund des starken Wachstums (Zunahme der Direktvermarktung und stärkerer Fokus in der Kontrolle) in dem Bereich abzusehen war, dass die Anzahl der Lohnverarbeiterkontrollen und die damit zusammenhängenden Kosten zu einer Belastung für den Budgetposten der Kontrollkosten werden würde, wurde 2013 erstmalig beim Frühjahrstreffen der LAG-Geschäftsführer das Thema mit der Bitte um Lösung besprochen. Sowohl beim darauf folgenden Herbsttreffen als auch bei der Geschäftsleitungskonferenz im Januar 2014 konnte kein Ergebnis erzielt werden mit dem sowohl die Landesarbeitsgemeinschaften als auch der Demeter e.V. hätten leben können. Eine Integration der Kosten oder Teile der Kosten in den Bund-Länder-Finanzausgleich wurde von Seiten der Landesarbeitsgemeinschaften abgelehnt. Demzufolge wurde beim Aufsichtsrat Anfang 2014 der Antrag auf a) schrittweise Erhöhung der Lohnverarbeiterpauschale/ Verarbeitung und b) auf Einführung einer Lohnverarbeiterpauschale/ Erzeugung gestellt. Mit dem Verhältnis verarbeitende Unternehmen zu landwirtschaftlichen Betrieben von 330 € zu 50 € im ersten Jahr und 350 € zu 70 € im dritten Jahr fällt die Pauschale für Erzeuger bei vergleichbarem Kontrollaufwand und damit verbundenen Kosten deutlich geringer aus. Zum einen wurde berücksichtigt, dass Mehrfachbeauftragungen in höherem Maße als in der Verarbeitung üblich sind und die Akkumulation der Pauschalen entsprechend höher ausfallen wird. Zum anderen wird die Lohnverarbeitung/ Landwirtschaft nach wie vor durch den Gesamtetat subventioniert.

Parallel dazu wurde ein Konzept in der Verarbeiter- und Lohnverarbeiterkontrolle erarbeitet um den Kontrollaufwand an die Risiken und Problemstellung der jeweiligen Unternehmen anzugleichen. Bis 2014 wurden alle Verarbeitungs- und Lohnverarbeitungsbetriebe einmal im Jahr unabhängig von der Tätigkeit kontrolliert. Ab 2015 wurde dieser Bereich erstmals nach Risikostufen beauftragt, komplexe Lohnherstellung ganzer Produkte im Ausland bekommt demnach bspw. eine jährliche separate Demeter-Kontrolle, Dinkel-Reinigung im Nachbarort eine Kontrolle alle fünf Jahre oder unter Umständen gar keine. Im nächsten Schritt gilt es dieses neue Raster an die Gebühren anzupassen und umgekehrt. Dazu befindet sich eine Beschlussvorlage an die Delegiertenversammlung im Umlauf, aufgrund der Tatsache, dass sich die Pauschale immer auf die Kontrolle des Vorjahres bezieht, mit einem Jahr Verzögerung zur Einführung der Risikocluster. Die Beschlussvorlage sieht unter anderem vor, die Gebühren eher nach Verursacherprinzip zu staffeln und vor allem Lohnverarbeitung ohne oder mit kaum Kontrolle auch entsprechend niedrig zu belasten.

Warum überhaupt Kontrolle?

Sicherlich ist die Frage berechtigt, ob in Fällen wo der Landwirt sehr eng an der Lohnverarbeitung beteiligt ist, wie bei der Schlachtung, Crops pressen oder Dinkel reinigen, überhaupt angezeigt ist, zu kontrollieren. Bis dato würden wir die Frage mit einem vorsichtigen „Ja“ beantworten. In einem, zugegebener Maßen geringem Prozentsatz der Lohnverarbeitungskontrollen, stellen wir, bzw. die Inspektoren fest, dass bspw. eben nicht nur in Lohn verarbeitet, sondern u.U. auch gelagert und gehandelt wird, man es mit der Warentrennung nicht so ernst nimmt, Bioland als Demeter gehandelt wird oder es in manchen Fällen von Ratten wimmelt. Wir denken, wir haben mit dem flachen und differenzierten Kontrollintervall hinsichtlich der Verbraucher-Erwartungen einerseits und einem überschaubaren Aufwand für die Landwirte andererseits, einen guten Kompromiss gefunden zwischen Relevanz und Risiko. Sollten die Erfahrungswerte der nächsten Jahre andere sein, ist eine Neubewertung sicherlich möglich.

Warum ein eigener Demeter-Lohnverarbeitervertrag?

Da auf der EU-Ebene für die gleiche Lohnverarbeitung bereits eine Subunternehmerbescheinigung vorliegen muss, liegt die Frage nahe, wieso diese nicht auch für Demeter ausreicht.

Diese Daten sind für den Demeter e.V. leider größtenteils nicht relevant, weil nur ein Bruchteil der EU-Lohnverarbeitung auch Demeter-Lohnverarbeitung darstellt, sehr viel öfter werden Produkte nicht unter Marke verkauft oder sind größtenteils nicht routinemäßig verfügbar. Von den meisten Kontrollstellen werden die EU-Daten nicht weiter gereicht, es reicht die Information anerkannt oder nicht anerkannt.

Darüber hinaus berechtigt die EU-Vereinbarung den Demeter e.V. bzw. von ihm entsandte Dritte nicht zur Inspektion vor Ort. In durchaus einigen Fällen mussten Inspektoren in den letzten Jahren unverrichteter Dinge wieder abziehen, da ihnen Betriebsleiter aufgrund fehlender Verträge den Zugang verweigerten. Aufgrund der daraus entstandenen Kosten für Wiederanfahrt und Zweitkontrolle, werden nur noch Inspektionen auf Basis eines gültigen Vertrages beauftragt.

Der letzte und wahrscheinlich gewichtigste Grund ist ein relativ profaner aber gleichzeitig schwer zu vermittelnder, vor allem an Menschen, die nicht täglich mit administrativen Abläufen und Datenbanken zu tun haben. Jede neu angelegte Beziehung hinsichtlich der Datenbank, egal ob Großhändler, DAP-Partner oder Lohnverarbeiter bedarf eines Adresssatzes und einer mehr oder weniger kurzen Beschreibung der Tätigkeit sowie der daraus resultierenden Zuordnung zu einer bestimmtem Gruppe oder Nummernkreis mit den entsprechenden Geschäftsbeziehungen. Diese Informationen bedürften ohnehin eines Formulars oder einem wie auch immer geartetem physischen Auslöser für den virtuellen Eintrag. Wie bei allen anderen Gruppen vom Verarbeiter zum qualitätsorientierten Händler haben wir auch beim Lohnverarbeitervertrag dieses Formular mit dem Kontrollrecht kombiniert. Beim Lohnverarbeitervertrag für die Beauftragung aus der Verarbeitung sind wir sogar noch einen Schritt weiter gegangen: hier gibt es seit diesem Jahr vier Vertragstypen, Lohnlagerung lose, Lohnlagerung gepackt, Lohnverarbeitung und Lohnherstellung, um differenzierte Kontrollen nach Risiko durchführen und abgestufte Gebühren erheben zu können.

Fazit

Aus verschiedenen Gründen (Sicherheit, Handhabbarkeit, Recht auf Kontrolle) sind Lohnverarbeiterverträge und –kontrollen für alle Lohnverarbeiter notwendig. Um einerseits die Kosten für die Kontrollen decken zu können und andererseits Aufwand und Kosten für die beauftragenden Landwirte so überschaubar wie möglich zu halten, sind risikoorientierten Kontrollen (Kontrollen nur alle 1 - 5 Jahre) und gestaffelte Gebühren vorgesehen.