Rechtssicherheit für biodynamische Landwirtschaft

Mann hält Rote Bete-Saatgut in der Hand © Eva Wolf

Der Europäische Gerichtshof bestätigt die Anwendung des EU-Gentechnikrechts auch bei neuen Gentechnikverfahren

„Für den Schutz von Verbrauchern und Umwelt, aber auch für die Existenz von bäuerlichen Betrieben bedeutet das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs nach den Diskussionen der letzten zwei Jahre endlich Rechtssicherheit: Auch neue Gentechnikverfahren werden durch das Gentechnikrecht geregelt“, kommentiert Demeter Vorstand Alexander Gerber das Urteil. Das EU Gentechnikrecht schreibt Vorsorge, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit, Risikoprüfung und Risikomanagement vor, bevor gentechnisch veränderte Organismen zur Freisetzung in die Umwelt zugelassen werden. „Neueste Studien belegen, dass bei den neuen Gentechnikverfahren unerwartete Nebeneffekte auftreten. Solche Nebeneffekte sind auch bei landwirtschaftlichen Anwendungen zu erwarten - deshalb ist die Anwendung des Vorsorgeprinzips Pflicht!“

„Der Großteil auch der konventionellen Bäuerinnen und Bauern setzt auf gentechnikfreie Märkte – deshalb brauchen sie die Sicherheit, auf dem Saatgutetikett erkennen zu können, ob Gentechnik angewandt wurde oder nicht, um weiter auf dem Markt bestehen zu können“, ergänzt Antje Kölling, politische Sprecherin von Demeter. „Als innovativer Sektor setzen biodynamische und ökologische Bäuerinnen und Bauern auf andere Ansätze in der Forschung: Agrarökosysteme in Gänze betrachten, Fruchtfolgen und Bodenfruchtbarkeit verbessern, Bio-Pflanzenzüchtung voranbringen, agronomische Forschung im Kontext der Wertschöpfungskette betrachten, effektive Wissensvermittlung und Austausch untereinander – denn damit erreichen wir nachhaltige Ernährungssicherung!“

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