Demeter- und Bio-Bauern verklagen Bundesregierung

Heiner Lütke Schwienhorst vom Demeter-Gut Ogrosen verklagt gemeinsam mit Greenpeace und zwei weiteren Bio-Landwirt*innen die Bundesregierung. Inhalt der Klage: Die Bundesregierung verstößt gegen Grundrechte, wenn sie nicht weitere Maßnahmen ergreift, um das deutsche Klimaziel für das Jahr 2020 noch zu erreichen.

Denn das Klimaziel ist keine rein politische Zielsetzung, sondern justiziabel und bindend. Das ist die Basis der Klage, die Greenpeace gemeinsam mit den drei Familien mit Bio-Bauernhöfen beim Berliner Verwaltungsgericht einreicht.

Zur Klageschrift

Die Kläger-Familien führen in Brandenburg, auf der Insel Pellworm und im Alten Land bei Hamburg ökologische Landwirtschaftsbetriebe und sind direkt betroffen von den Folgen der Erderhitzung. Dazu zählen etwa Ernteausfälle durch Extremwetter wie Trockenheit und Starkregen oder Schädlingsbefall.

Auch Demeter-Landwirt Heiner Lütke Schwienhorst hat die Folgen des Dürre-Sommers in Brandenburg zu spüren bekommen. Laut der Märkischen Allgemeinen erntete er auf dem biodynamischen Gut Orgosen diesem Jahr nur halb soviel Heu und Getreide wie sonst üblich.

„Der Klimawandel hat eine beängstigende Dimension. Da braucht es ungeheure finanzielle Anstrengungen, um sich vor den Folgen zu schützen. Noch so ein Sommer würde an die Substanz gehen.“Heiner Lütke Schwienhorst

 

Klimaziel für das Jahr 2020: 40 Prozent weniger Emisionen

Deutschland hat sich schon seit 2007 verpflichtet, bis zum Jahr 2020 40 Prozent weniger Treibhausgase gegenüber 1990 auszustoßen. Ohne zusätzliche Anstrengungen wird dieses Ziel deutlich verfehlt. „Die Bundesregierung muss deutlich mehr tun, um den CO2-Ausstoß entsprechend dem bindenden Ziel bis 2020 zu senken“, sagt Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. „Weitere Handlungen jetzt zu unterlassen, bleibt nicht folgenlos, sondern resultiert in erheblich mehr Treibhausgasemissionen bis 2020. Dies zuzulassen, obwohl das 40 Prozent-Ziel verbindlich ist, verletzt die Grundrechte zum Schutz von Eigentum, Beruf sowie Leben und Gesundheit.“  Die Bundesregierung verstößt zudem gegen europäisches Umweltrecht, das u.a. durch das 2020 Ziel und seine Umsetzungsprogramme eingehalten werden soll. Als Umweltverband klagt Greenpeace deshalb auf die Einhaltung von deutschem und europäischem Umweltrecht.

Deutschland kann das Klimaziel für das Jahr 2020 bei sicherer Stromversorgung noch erreichen. Dies zeigt zum Beispiel eine aktuelle Studie des Fraunhofer-Instituts im Auftrag von Greenpeace. Dazu muss das älteste Drittel der Braunkohlekraftwerke sofort abgeschaltet, weitere Braunkohleblöcke gedrosselt werden und saubere Alternativen wie Sonne und Wind konsequent ausgebaut werden.

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