Gentechnik muss als solche erkennbar sein und reguliert werden!

„Das Gentechnik-Recht der EU beruht auf dem im EU-Vertrag festgeschriebenen Vorsorgeprinzip: Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit müssen mögliche Risiken durch die Verwendung von Gentechnik bei Tieren und Pflanzen streng kontrolliert werden. Zudem soll es Wahlfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger sicherstellen. Diese Grundprinzipien müssen nun bei der Urteilsfindung dem Europäischen Gerichtshof1 als Leitlinien dienen“, kommentiert die politische Sprecherin von Demeter, Antje Kölling, die Stellungnahme des EU-Generalanwalts Michal Bobek.

Sie warnt davor, dass auch die neuen Methoden, die technisch in das Genom eingreifen, Nebeneffekte haben, die nicht abzuschätzen sind. Um Umwelt und Gesundheit zu schützen, und um Bäuerinnen und Bauern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern die Wahlfreiheit zu lassen, müssen die neuen Methoden zur Genveränderung durch das Gentechnikrecht geregelt sein. Denn dann müssen die festgeschriebenen Pflichten zu Risikoprüfung, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Rückholbarkeit auch hier eingehalten werden.

„Pflanzenzüchtung sowie die Optimierung unseres Ernährungssystems sind auch ohne Gentechnik möglich“, so Kölling, „Zahlreiche Beispiele aus der Bio-Pflanzenzüchtung, neue Ansätze bei Fruchtfolgen und Mixed-Cropping aber auch soziale Innovationen in der Landwirtschaft wie Erzeuger-Verbrauchergemeinschaften machen Mut. Sie zeigen, wie wirklich nachhaltige Landwirtschaft gelingen kann. Die Bio-Bewegung wehrt sich dagegen, dass ihnen womöglich durch fehlende Kennzeichnungen erbgutveränderte Gentechnik-Pflanzen untergejubelt werden!“

1Hintergrund: Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich zu der Frage geäußert, unter welchen Voraussetzungen ein durch Mutagenese gewonnener Organismus rechtlich als gentechnisch verändert eingestuft werden kann. Anlass ist eine Klage von neun französischen Verbände dagegen, dass diese Technik in Frankreich bislang nicht als Gentechnik gewertet wird. Das französische Gericht hat den EuGH unter anderem gefragt, ob durch Mutagenese entstandene Pflanzen wie Mais unter die Europäische Freisetzungsrichtlinie fallen. Mehr Informationen: www.keine-gentechnik.de