Unterschied von Bio zu Demeter

Demeter als Qualitätsführer

Unterschied von Bio zu Demeter

29.09.2011

Verbraucher wollen es ganz genau wissen. Sie fragen: Wie unterscheiden sich Bio-Waren im Discounter und Produkte mit dem staatlichen Bio-Siegel von Demeter Nahrungsmitteln? Als Öko-Pionier seit über 80 Jahren nimmt Demeter die Qualitätsführerschaft im Bio-Bereich für sich in Anspruch. Das staatliche Bio-Siegel setzt nur das Mindestmaß fürs Öko-Essen. Demeter-Bauern und -Hersteller leisten mit der Biodynamischen Wirtschaftsweise erheblich mehr als die EU-Bio-Verordnung vorschreibt. Das kommt der Qualität der Lebensmittel ebenso zu Gute wie der Umwelt.

Wesentliche Pluspunkte sind:

  • Gesamtbetriebsumstellung.
  • Obligatorische Tierhaltung.
  • 100 Prozent Bio-Futter: Mindestens 80 Prozent der Futterration für die Wiederkäuer und mindestens 50 Prozent des gesamten Tierfutters Demeter-Qualität. Mindestens 50 Prozent des Futters vom eigenen Hof.
  • Verzicht auf das schmerzhafte Enthornen der Kühe.
  • Einsatz Biologisch-Dynamischer Präparate aus Kräutern, Mineralien und  Kuhmist.
  • Bio-Dynamische Saatgutzüchtung. Bei Getreide sind nur samenfeste Sorten zugelassen, weder Hybriden noch Sorten aus Zellfusionstechnik sind erlaubt.
  • Nur 13 absolut notwendige Zusatzstoffe sind in der Verarbeitung erlaubt. Jodierung, Nitritpökelsalz und so genannte natürliche Aromen sind verboten. Ausschließlich Aromaextrakte sind zugelassen. Die EU-Bio-Verordnung erlaubt noch 47 umstrittene Zusatzstoffe, die bei Demeter tabu sind.

Unterschiede zwischen neuer EU-Öko-Verordnung und Demeter-Richtlinien

 

 

EU Öko Verordnung

Demeter

Umstellung

  • Teilumstellung möglich
  • ökologische und konventionelle Bewirtschaftung auf einem Betrieb möglich.
  • Gesamtbetriebsumstellung,
  • ausschließlich biologisch dynamische Bewirtschaftung für den gesamten Betrieb.
  • Für landwirtschaftliche Betriebe ist Tierhaltung obligatorisch.

Umstellungs-zeitraum

Jährige Kulturen

Ernte:

  • 12 Monate nach Umstellung = „in Umstellung“

Aussaat:

  • 24 Monate nach Umstellung = „Öko“

Dauerkulturen  (außer Grünland)

  • Nach mind. 3-jährigere zertifizierter Öko-Bewirtschaftung kann im 4. Jahr bei erfolgter biologisch-dynamischer Bewirtschaftung mit Präparate- Einsatz die Demeter- Anerkennung erteilt werden.

Zertifizierung

  • Jährliche EG- Bio-Kontrolle auf jedem Betrieb
  • Jährliche EG Bio- Kontrolle und Verbands-Kontrolle auf jedem Betrieb.
  • Zusätzlich: Jährliche Betriebs- Entwicklungsgespräche sind obligatorisch. 

 

 

EU Öko Verordnung

Demeter

Tierhaltung

  • Tierhaltung nicht vorgeschrieben.
  • Tierbesatz ist an Flächen gebunden.

Landwirtschaftlicher Organismus

Tierischer Dünger wird in diesen Fällen über Betriebskooperationen bezogen.

  • Tierhaltung für landwirtschaftliche Betriebe ist vorgeschrieben.
  • Mindestens 0,2 RGV/ha (Raufutterfressende Großvieheinheiten = Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde) oder Kooperation mit Demeter-Betrieb mit Tierhaltung.
  • Tierbesatz ist an Flächen gebunden.
  • Gartenbau ohne Viehhaltung ist bei intensiver Kompostwirtschaft zulässig

 

Tierschutz

  • Die Enthornung ist grundsätzlich zulässig.
  • Rinder tragen Hörner!
  • Enthornung ist nicht zulässig!
  • Hörnertragende Rassen sind für Milchvieh vorgeschrieben.
  • Genetisch hornloses Milchvieh ist nicht erlaubt.

Tiertransporte

  • Tiertransporte sollten mit wenig Stress einhergehen.
  • Tiere dürfen weder mit Stromstößen getrieben werden noch mit allopathischen Beruhigungsmitteln behandelt werden.
  • Kurze Transportwege sowie der Transport von Schlachtkörpern sind anzustreben.
  • Entfernung zur Schlachtstätte nicht mehr als 200 km.

Zukauf von Mischfutter

  • Futtererzeugung vom eigenen Hof ist nicht eindeutig vorgeschrieben, wobei eine standortunabhängige Tierhaltung möglich ist.
  • Weitreichende Liste von Futtermitteln die zugekauft werden könne: ca. 80 Produkte.
  • zugelassen sind z.B. konventionelles Soja und Trester aus Zitrusfrüchten.
  • Konventionelle Futtermittel bei Schweinen und Geflügel bis max. 10 %
  • Bei Rindern, Ziegen und Schafen sind 0 % konv. Futter zugelassen.
  • Der Zukauf von Futtermitteln ist nicht geregelt.
  • Mind. 50 % des Futters müssen vom eigenen Betrieb oder Betriebskooperation stammen (Im Mittel über alle Tierarten).
  • 50 % der Tagesration muss Demeter-Futter sein.
  • 2/3 der Jahresration muss Demeter- Futter sein.
  • Max 1/3 der Jahresration darf in Umstellung auf Demeter, max. 20 % darf Ökofutter sein.
  • Geflügel: max. 30 % U-Futter.
  • Schweine und Geflügel bei nachgewiesener Nicht-Verfügbarkeit: max. 50 % U-Futter.
  • Mischfutter: Zukauf nur von vom Demeter e. V. zugelassenen Anbietern.
  • Alle Komponenten des Mischfutters müssen  Bio-zertifiziert sein.

(Öko-zertifiziertes Mischfutter kann konventionelle Komponenten enthalten, das ist bei Demeter nicht zulässig.)

Zugelassene konventionelle Futtermittel

  • Bei Nichtverfügbarkeit ökologischer Herkünfte sind ca. 80 Produkte konventioneller Herkunft zugelassen (z.B. konventionelles Soja und Trester aus Zitrusfrüchten).
  • Der Höchstanteil an konventionellem Futtermittel beträgt bei Schweinen und Geflügel max. 5% (10% bis Ende 2009), bei Rindern, Ziegen und Schafen 0%.

Mischfutter darf konventionelle Komponenten enthalten.

  • Kompromissloser Einsatz von 100 % Biofutter für alle Tierarten.
  • Angestrebt wird 100 % Futter aus biologisch-dynamischer Erzeugung.
  • Vorgeschrieben ist der Anteil biodynamischer Futterkomponenten (s.o. "Zukauf von Mischfutter) 
  • Kein konventionelles Futter erlaubt.

 

 

Bio-Mischfutter nur ohne konventionelle Komponenten erlaubt.

Silagefütterung

  • Ist nicht geregelt.
  • Die ausschließliche Fütterung mit Silage ist verboten.

Grünfütterung

  • Ist nicht geregelt.
  • Im Sommer muss überwiegend Grünfutter gegeben werden (Futteraufnahme über Weidegang anzustreben)

Heufütterung

  • Ist nicht geregelt.
  • Im Winter soll ein möglichst hoher Anteil Heu gegeben werden (Kühe und Pferde min. 3kg/Tier/Tag, Kleinwiederkäuer weniger).

Umstellungsfutter

  • 100 % Umstellungsfutter aus eigener Erzeugung ist zulässig.
  • Max. 30 % Umstellungsfutter ist zulässig.

 

 

EU Öko Verordnung

Demeter

Pflanzenschutz

  • Pyrethroide dürfen eingesetzt werden.
  • Kupfereinsatz max. 6 kg/ha/Jahr gemäß den Pflanzenschutzbestimmungen.
  • Hydrolisiertes Eiweiß ist zulässig.
  • Pyrethrine nur im Gartenbau und Dauerkulturen, jedoch nicht bei der Pilzerzeugung.
  • Max. 3 kg Kupfer /ha/Jahr nur in Dauerkulturen (Weinbau, Obstbau, Hopfenbau), Kupfereinsatz bei Kartoffeln und Tomaten nicht zugelassen.
  • Hydrolisiertes Eiweiß ist nicht zulässig.
  • Biodynamische Kompost-, Spritz- und Fladenpräparate sind vorgeschrieben, um die Pflanze und den Boden zu stärken - Siehe oben.

Saatgut, Sorten, Züchtung

  • Chemisch-synthetisch behandeltes Saatgut ist seit 2004 grundsätzlich nicht mehr erlaubt.
  • Hybriden, Züchtungstechnik nicht geregelt.
  • Keine Hybridsorten im Getreidebau (Ausnahme: Mais).
  • Keine Hybridzucht und keine Hybridvermehrung auf Demeter-Betrieben.
  • Keine CMS-Sorten aus Protoplasten / Cytoplasten-Fusion (künstliche Fusion zwischen verschiedenen Pflanzenarten im Grenzbereich zur Gentechnik)
  • Züchtung von samenfesten, harmonisch abreifenden Sorten für den biodynamischen Landbau

 

 

EU Öko Verordnung

Demeter

Kennzeichnung

  • 95 % der Zutaten müssen ökologischen Ursprungs sein, damit das „Bio-Logo“ geführt werden darf.
  • Ausnahmen gibt es nur bei einer Nichtverfügbarkeit von Zutaten in Bioqualität.
  • Min. 95 % der Zutaten müssen ökologischen Ursprungs und min.
  • 90 % der Zutaten müssen aus Demeter-Herstellung sein, damit das Demeter-Markenzeichen geführt werden darf.
  • Bei nachweislicher Nichtverfügbarkeit von Demeter-Produkten können ökologische Zutaten mit einer im Einzelfall zu erteilenden Ausnahmegenehmigung

Zusatzstoffe in Lebensmitteln

  • Ca. 45 Zusatzstoffe sind zulässig.
  • Positivliste regelt deren Einsatz, aber weniger produktspezifisch wie bei den Verbänden.
  • Erlaubt sind auch Enzyme und Nitritpökelsalz.(Vergleich: in konv. Verarbeitung ca. 350 Zusatzstoffe zulässig)
  • 13 Zusatzstoffe erlaubt.
  • Für jedes Lebensmittel nur explizit erlaubte Zusatzstoffe.
  • Nitritpökelsalz und Enzyme sind nicht erlaubt.

 

Aromen: Es sind nur Aromaextrakte der namensgebenden Pflanze erlaubt, wie z. B. reine ätherische Öle oder reine Extrakte mit Rohstoffidentität.

Keine „natürlichen Aromen“. (z.B. Erdbeeraroma aus mikrobieller Erzeugung auf Sägemehl)